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RÜCKWIRKENDE KRANKSCHREIBUNG ->Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf

…“ Dabei soll Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten Inanspruchnahme der Vertragsärztin/des Vertragsarztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden; es ist vielmehr der Tag einzusetzen, an dem die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich jeweils fürden in der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Arbeitsunfähigkeitszeitraum ärztlich festgestellt wurde. Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis des Fortbestehens einer Arbeitsunfähigkeit. Hierfür muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem auf das bisher attestierte voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag erneut ärztlich festgestellt werden.

Ab sofort erfolgt kein flächendeckender Postversand mehr - dies bleibt auf Ausnahmesituationen/Einzelfälle beschränkt!

Liebe Patienten/innen,
da es seit geraumer Zeit immer häufiger zu Problemen mit dem Postversand - wie ungewöhnlich lange Versandzeiten bis hin zu verlorenen Briefen gekommen ist - beenden wir mit sofortiger Wirkung den bisher üblichen flächendeckenden Postversand.
Sollten außergewöhnliche Umstände einen Postversand unumgänglich machen, ist dies nach vorheriger Rücksprache und nach Aushändigung eines frankierten Rückumschlages im Ausnahmefall weiterhin möglich.

Wir bieten ab sofort auch eine online Sprechstunde/Videosprechstunde über die TeleClinic an!

https://www.teleclinic.com/

Adipositas - Beratung und Therapie

Wir bieten Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung zu verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei Übergewicht, darunter auch die Abnehmspritze Mounjaro®
Wir können Mounjaro® bei einem BMI ab 30 oder ab 27 mit bestehenden Begleiterkrankungen verordnen.
Wichtig ist, dass dies immer im Rahmen eines ganzheitlichen Konzepts geschieht, das nicht nur das Medikament, sondern auch ärztliche Beratungen, regelmäßige Kontrollen und eine professionelle Ernährungsberatung umfasst.
Da die Krankenkassen die Kosten für diese Medikamente derzeit nicht übernehmen, ist es umso wichtiger, in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam zu prüfen, ob dieser Ansatz für Sie passend ist.
Auf Basis dieses Gesprächs erstellen wir einen maßgeschneiderten Behandlungsplan für Sie.

Botulinumtoxin A für schmerztherapeutische und ästhetische Behandlungen ab 2/2025 in unserer Praxis!

Botulinumtoxin A kann gezielt eingesetzt werden, um Mimikfalten oder Krähenfüße sanft zu glätten: durch die Entspannung der entsprechenden Gesichtsmuskeln wirkt die Haut jugendlicher und frischer, ohne die natürliche Mimik zu verlieren.
Schmerztherapeutisch kann Botox zum Beispiel bei der Behandlung von Migräne und muskulär bedingten Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich eingesetzt werden.
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf eine umfassende Beratung und eine sichere, fachgerechte Anwendung von Botox - so gewährleisten wir natürliche, wohltuende Ergebnisse und ein maßgeschneidertes Behandlungskonzept.